(1) Nachrichten oder andere Fakten zu berichten, die den Charakter einer gewöhnlichen Presseinformation haben;
(2) Werke der Volkskunst (Folklore);
(3) Handlungen staatlicher Behörden, lokaler Selbstverwaltungsorgane, offizielle politische, legislative, administrative und juristische Dokumente (Gesetze, Verordnungen, Beschlüsse, Entscheidungen, staatliche Normen usw.) sowie deren Entwürfe und offizielle Übersetzungen;
(4) Staatliche Symbole, staatliche Auszeichnungen; staatliche Zeichen, Embleme, Symbole und Zeichen der staatlichen Behörden, der Streitkräfte der Ukraine und anderer militärischer Formationen der Ukraine, die von den staatlichen Behörden genehmigt wurden; Symbole der Gebietskörperschaften, die von den zuständigen lokalen Selbstverwaltungsorganen genehmigt wurden;
(5) Banknoten;
(6) Kfz-Fahrpläne, Fernseh- und Radiosendepläne, Telefonbücher und andere ähnliche Datenbanken, die die Kriterien der Originalität nicht erfüllen und dem Recht der
sui generis
unterliegen;
(7) Abkürzungen;
(8) Fotos, die keine Anzeichen von Originalität aufweisen (keine fotografischen Werke sind).
Die Entwürfe der in den Absätzen 4 und 5 genannten amtlichen Symbole und Zeichen gelten vor ihrer amtlichen Genehmigung als Werke der bildenden Kunst, deren Rechte nach dem Gesetz geschützt werden.
Dieses Werk stellt eine Flagge, ein Wappen, ein Siegel oder ein anderes offizielles Insigne dar. Die Verwendung solcher Symbole ist in manchen Ländern beschränkt. Diese Beschränkungen sind unabhängig von dem hier beschriebenen Urheberrechtsstatus.
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